Unternehmen gründen und Geschäft in der Türkei starten
Ausländische Investoren können in der Türkei Unternehmen gründen und geschäftlich tätig werden, sofern die geltenden gesellschafts- und investitionsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Das Verfahren hängt von Gesellschaftsform, Gesellschafterstruktur und Geschäftstätigkeit ab.
Können Ausländer ein Unternehmen gründen?
Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich Gesellschafter türkischer Unternehmen sein.
In regulierten Branchen können zusätzliche Genehmigungen oder besondere Voraussetzungen gelten.
Häufige Gesellschaftsformen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Limited Şirket
- Aktiengesellschaft – Anonim Şirket
Diese Gesellschaftsformen unterscheiden sich hinsichtlich Kapital, Leitung, Anteilsübertragung und Haftung.
Aktuelle Mindestkapitalanforderungen sollten zum Zeitpunkt der Gründung geprüft werden.
1. Gesellschaftsform und Tätigkeit festlegen
Zunächst werden Geschäftsmodell und geeignete Gesellschaftsform bestimmt.
Außerdem sollte geprüft werden, ob besondere Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich sind.
2. Gesellschaftsvertrag und MERSİS
Bei Handelsregisterverfahren wird das zentrale Registrierungssystem MERSİS verwendet.
Für ausländische Gründer können zusätzliche Dokumente, Übersetzungen, Apostillen oder Beglaubigungen erforderlich sein.
3. Eintragung ins Handelsregister
Nach Vorbereitung der Unterlagen erfolgt die Eintragung beim zuständigen Handelsregister.
Die erforderlichen Dokumente hängen von Gesellschaftsform, Gesellschaftern, Kapital und Tätigkeit ab.
4. Steuer und Buchhaltung
Mit der Unternehmensgründung entstehen steuerliche und buchhalterische Verpflichtungen.
Je nach Geschäft können Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer und weitere Abgaben relevant sein.
5. Bankkonto und Kapital
Die Regeln zur Einzahlung des Kapitals unterscheiden sich nach Gesellschaftsform.
Banken können Gesellschaftsunterlagen und Identifikationsdokumente der vertretungsberechtigten Personen verlangen.
6. Sozialversicherung und Mitarbeiter
Unternehmen mit Beschäftigten müssen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten erfüllen.
Ausländischer Gesellschafter oder Geschäftsführer zu sein bedeutet nicht automatisch, dass keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
7. Betriebserlaubnisse
Die Registrierung eines Unternehmens berechtigt nicht automatisch zu jeder Tätigkeit.
Je nach Branche können kommunale oder sektorale Genehmigungen erforderlich sein.
Kann ein ausländisches Unternehmen eine Niederlassung eröffnen?
Ein ausländisches Unternehmen kann unter Einhaltung der geltenden Voraussetzungen eine Niederlassung in der Türkei eröffnen.
Ausländische Dokumente
Im Ausland ausgestellte Unterlagen können Apostille, konsularische Beglaubigung und türkische Übersetzung erfordern.
Was vor der Gründung prüfen?
- Geeignete Gesellschaftsform
- Aktuelle Kapitalanforderungen
- Erforderliche Lizenzen
- Apostille- und Übersetzungsanforderungen
- Steuer- und Buchhaltungspflichten
- Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter
- Eignung der Geschäftsadresse
Immobilieninvestition und Unternehmen
Ein ausländischer Käufer muss nicht allein für den Erwerb einer Immobilie zwingend eine türkische Gesellschaft gründen.
Bei Erwerb über eine Gesellschaft sollten Unternehmensstruktur und steuerliche Folgen separat bewertet werden.
Professionelle Unterstützung
Bei Unternehmensgründung sind Handelsregister, Steuer, Buchhaltung und gegebenenfalls Genehmigungen oder Arbeitserlaubnisse relevant.
Alanya Home unterstützt bei der Immobilienseite einer Investition; gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen sollten von qualifizierten Fachleuten betreut werden.
Dieser Inhalt stellt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung dar. Anforderungen können sich ändern.